Elternverein

Die Aufgaben des Elternvereins

Der Elternverein von HAS und AUL unterstützt, im Rahmen seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten, Aktivitäten zur Förderung der geistigen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung an der Schule. Aus den Mitteln, die dem Elternverein zur Verfügung stehen, sind bisher unter anderem folgende Projekte gefördert worden:

  • Sportwochen, Sprachreisen, Lehrausgänge
  • Kauf von iPads
  • Englisch-Sprachwoche „English in action“
  • Seminare für die Peer-Mediator:innen
  • Schüler:innen-Aktivitäten – z.B. Faschingskrapfen für die Schüler:innen-Faschingsfeier, eine kleine Anerkennung von Absolvent:innen mit besonders guten Leistungen


Anträge auf Förderung

Anträge auf Förderung sind an die Obfrau/den Obmann des EV bzw. dessen Stellvertreter:innen zu richten. Sie werden von diesem dem Vorstand des EV zur Kenntnis gebracht und in diesem Gremium wird abgestimmt. Bekanntmachung und Abstimmung kann auch über E-Mail erfolgen. Bei Stimmenthaltung (keine Reaktion) eines Vorstandsmitglieds wird der Beschluss mitgetragen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Anträge auf Förderung können gestellt werden von:

  • der Schulleitung
  • Lehrer:innen
  • Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedern des Elternvereins

Anträge auf individuelle Förderung müssen immer schriftlich erfolgen. Diese Anträge müssen rechtzeitig und im Voraus gestellt werden. Ein Antrag soll enthalten:

  • Name des Schülers, der Schülerin
  • Klasse
  • Name des Antragstellers, der Antragstellerin (im Normalfall der Eltern), Adresse, Bankverbindung
  • Grund (welches Projekt, welche zu erwartenden Kosten, evtl. welches Familieneinkommen steht zur Verfügung, Anzahl der Kinder, sonstige berücksichtigungswürdige Umstände)
  • Höhe / Art der erwarteten Unterstützung (Zuschuss, Darlehen)

Die Anträge auf individuelle Förderung werden dem Vorstand des EV anonymisiert zur Kenntnis und zur Abstimmung gebracht. Namen, Adresse und Bankverbindung sind bei Beschlussfassung nur der Obfrau, deren Stellvertreterin und dem Kassier bekannt.

Auch wenn der Vorstand des EV um größtmögliche Objektivität bemüht sein wird, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung und kein Anspruch auf Gleichbehandlung.

 
Organe und Vertreter:innen des Elternvereins 2023/24

  • Obfrau: SPRINGER Michaela
  • Stv. Vorsitzender: KASTNER Robert
  • Schriftführerin: AMSÜSS Daniela

Kontakt: has [at] bcfries.at

Anhang